Anfragen zwecks Nahrungsmittel kommen öfter vor, diese sind aber strengstens untersagt. Käse oder Kartoffeln wären einfach eine zu große Attraktion für Ungeziefer. Zudem ist die Chance groß, die Lebensmittel im Lagerraum zu vergessen und die unangenehmen Gerüche würden sich auf weite Teile des Selfstorages ausbreiten.
Tiere sind im Selfstorage-Raum natürlich auch verboten. Es sollte allen Tierbesitzern klar sein, dass es sich hierbei um Tierquälerei handelt, den Lagerraum verunreinigt und zudem eine Gefahr für andere Lagerraum-Besitzer darstellt.
Duftkerzen und Duftlampen sollten Sie am besten gar nicht in Ihrem Lagerraum unterbringen und falls es doch sein muss, dann in einer fest verschließbaren Plastikbox. Die süßlichen Düfte sind ein Magnet für Ungeziefer.
Gasflaschen, Benzinkanister und Lösungsmittel etc. gehören nicht in einen Selfstorage-Lagerraum. Je nach Stoff werden unangenehme Gerüche verbreitet und die Gegenstände stellen eine Gefahr für Ihr eigenes aber auch das Hab und Gut der anderen Lagerraummieter dar.
Genauso wenig gehören Altöl, Batterien und Elektroschrott in den Selfstorage-Lagerraum. Wenden Sie sich an Ihre Kommune. Sie werden feststellen, dass es für alle Gegenstände eine dafür vorgesehene Entsorgungsmethode gibt, die ganz einfach zu befolgen ist. Wenn Sie Glück haben, wird beispielsweise Ihr Elektroschrott sogar umsonst bei Ihnen zu Hause abgeholt.
Aufgrund der steigenden Mietpreise ist die Frage nach dem Wohnen im Selfstorage keine so große Seltenheit mehr, ist aber auch strengstens untersagt.
Des Weiteren darf schon aus Brandschutzgründen in den Lagerräumen nicht gekocht, gebraten oder gegrillt werden. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, ist aber durchaus schon vorgekommen…
Kommen Sie unsere Selfstorage -Lagerräume in Zürich besuchen und lagern Sie nach Belieben Möbel, Geschirr, Rasenmäher (mit entleertem Tank), Bücher, Dekoartikel, Fahrräder, Kinderspielzeug u.v.m. ein! Kontaktieren Sie uns zwecks eines unverbindlichen Beratungsgesprächs.